Förderprogramm Klimabonus

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat in den vergangenen Jahren Beiträge von Privatbürger*innen zur Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung finanziell gefördert. Der erhebliche Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen hat im Haushaltsjahr 2026 zu einer angespannten finanziellen Situation geführt. Aufgrund der daraus resultierenden Haushaltssperre stehen die finanziellen Handlungsmöglichkeiten unserer Kommune derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies wirkt sich auch auf das Förderprogramm Klimabonus aus. Laut Beschluss des Haupt-, Sozial-, Werk- und Finanzausschusses vom 01.10.2026 können Förderungen nicht mehr ausgezahlt werden.

Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Förderung wieder möglich sein wird, entscheidet der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2027. Über das weitere Vorgehen informieren wir, sobald darüber entschieden wurde.

Im folgenden finden Sie die Informationen und Förderrichtlinien zum derzeit ausgesetzten Förderprogramm:

Mit dem Förderprogramm Klimabonus (derzeit ausgesetzt) fördert die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn Beiträge von Privatpersonen zur Energiewende, zum kommunalen Klimaschutz und zur Klimaanpassung. 

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den Voraussetzungen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Bitte verwenden Sie den unter Formulare & Online-Prozesse: verlinkten Förderantrag und reichen diese unter klimabonus(at)hksbr.de bei der Gemeinde ein.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können Sie den Förderrichtlinien entnehmen.

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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu