Jugendfonds
Der Jugendfonds richtet sich an Jugendliche aus der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Alter von 14 bis 21 Jahren. Ziel ist es, ihnen die Möglichkeit zu geben, selbstständig gemeinnützige Projekte zu planen und umzusetzen.
Der Jugendfonds stellt Gelder bereit, die Jugendliche für ihre eigenen Projekte beantragen und bei Bewilligung im Rahmen der Richtlinien selbst verwalten können. Der Jugendfonds finanziert sich unter anderem aus Spenden, die bei Unternehmen und Bürger*innen der Gemeinde eingeworben werden.
Für jedes Projekt ist ein Projektpartner essenziell. Dieser Partner kann sein:
- Der AK Jugend der Zukunftswerkstatt der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Regelfall)
- Eventuell ein Verein oder ähnliches, zum Beispiel ein Sportverein, zum Beispiel ein Musikverein, zum Beispiel der Kreisjugendring (u.a.m.)
Diese Schritte führen zum Ziel:
- Du hast/ihr habt eine Idee und einen Plan zur Umsetzung.
- Ihr findet euch in einem für das Projekt angemessenen Team zusammen.
- Ihr nehmt mit dem vorgesehenen Projektpartner Kontakt auf, insbesondere, wenn es sich nicht um den AK Jugend handelt. (Der AK Jugend erfährt über euren Projetantrag ohnehin von dem Projekt und der geplanten Umsetzung.)
- Ihr füllt das Antragsformular für den Jugendfonds auf der Gemeindewebsite aus und sendet es entweder per E-Mail an: kinder-jugend(at)hksbr.de oder per Post an: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Fachbereich Kinder und Jugend, Rosenheimer Straße 26, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
- Der Projektantrag wird von einem Mitglied des AK Jugend der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn und dem Jugendbeauftragten der Gemeinde aus dem Gemeinderat geprüft. Dieses Gremium gibt eine Empfehlung ab. Auf deren Grundlage entscheidet die Bürgermeisterin, ob Geld aus dem Jugendfonds für das beantragte Projekt bereitgestellt werden kann.
- Nach einem positiven Bescheid wird das Geld eurem Projektpartner zur Verfügung gestellt. Damit besorgt ihr alle nötigen Materialien und kümmert euch um die gesamte Organisation des Projekts.
- Ihr müsst jede Ausgabe nachweisen können. Dafür hebt ihr alle Belege auf (z.B. Kassenbond, Mietverträge, Rechnungen, Quittungen usw.).
- Projekt durchführen und dokumentieren.
- Spätestens einen Monat nach Projektende müsst ihr eine Abrechnung einreichen. Das bedeutet, dass ihr alle Belege im Original und das ausgefüllte Abrechnungsformular (Teil des Antragsformulars) an die zuständige Stelle bei der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn weiterreicht. Außerdem dokumentiert ihr euer Projekt (z.B. mit Bericht, Fotos, Videos, Soundfiles; DGSVO beachten!) und stellt eure Dokumentierung der Gemeinde bzw. dem AK Jugend zur Verfügung. Für die Abrechnung ist es wichtig, die Abrechnungskriterien (siehe Antragsformular) einzuhalten. Damit könnt ihr nachweisen, dass ihr das Geld nur für euer Projekt ausgegeben habt. Ansonsten wird die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn das Geld von euch zurückfordern.
Folgendes müsst ihr beachten, wenn ihr euch für ein Projekt bewerbt:
Das Wichtigste zuerst: Bei dem Projekt seid ihr die Macher! Jedes Projekt wird von Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren initiiert und umgesetzt.
Das heißt: Die Idee zum Projekt kommt von euch selbst. Ihr als Team setzt euch für eure Idee ein und übernehmt die Verantwortung für das Projekt. Wenn Erwachsene beteiligt sind, dann nur in beratender oder unterstützender Funktion und in Form von Projektpartnern.
Grundkriterien: Projekte …
- ... werden von euch selbst initiiert und verantwortet.
- … sind förderwürdig, wenn die Projektmittel so eingesetzt werden, dass das Projekt gemeinnützig ist. Ein Projekt ist dann gemeinnützig, wenn:
- möglichst viele vom Projekt profitieren.
- das Geld nicht in die Taschen der Projektmacher fließt, sondern in die Projektarbeit.
- Wichtig: Aus den Mitteln beschaffte Gegenstände bleiben für die Gesamtdauer des Projekts an den Förderungszweck gebunden. Nach Ablauf des Projektes können die Gegenstände weiter von den Projektmachern verwendet werden, dürfen aber nicht an Dritte verkauft oder verschenkt werden. - … haben etwas mit eurem Alltag zu tun. Ob Hip-Hop Battle oder Fotoausstellung, wichtig ist, dass ihr in euren Projekten das umsetzt, was euch bewegt und interessiert. Die Gemeinde unterstützt das, was dort passiert, wo du dich jeden Tag bewegst. Projekte, die nicht in Höhenkirchen-Siegertsbrunn durchgeführt werden, können nicht unterstützt werden.
- … müssen auf allen Druckerzeugnissen und Veröffentlichungen als vom Jugendfonds der Gemeinde gesponsert erkennbar sein.
- … müssen zusätzliche Einnahmen/ Spenden, wenn es sie gibt, für das Projekt verwenden oder mit der Gemeinde verrechnen.
- ... müssen parteipolitisch neutral sein und mit der Werteordnung des Grundgesetzes vereinbar sein.
Prüfung eines aus den Mittel des Jugendfonds der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn finanzierten Projekts – Checkliste:
- Das Projekt wird von Jugendlichen selbst initiiert und verantwortet.
- Das Projekt ist gemeinnützig angelegt.
- Das Projekt richtet sich an Jugendliche.
- Das Projekt findet in Höhenkirchen-Siegertsbrunn statt.
- Das Projekt ist parteipolitisch neutral.
- Die Ziele des Projekts sind mit der Werteordnung des Grundgesetzes vereinbar.
- Laut Projektbeschreibung der Antragstellenden erscheint die geplante Umsetzung realistisch.
Ausführliche Beschreibung im Konzept Jugendfonds