Kinderbetreuung; Beantragung von Ermäßigungen (Kinder 1-10 Jahre)
Abhängig vom Einkommen können Eltern eine Ermäßigung der Gebühren für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen bei der Gemeinde beantragen.
Maßgeblich sind die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres, das vor dem Beginn des Betreuungsjahres liegt, für das die Gebühren festzusetzen sind. Die Ermäßigung wird für alle Betreuungsarten (Kinderkrippe, Großtagespflege und Kindergarten) gewährt, die einen gesetzlichen Rechtsanspruch erfüllen.
Um eine Ermäßigung zu beantragen, füllen Sie den Antrag aus und geben ihn mit den entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Gemeinde ab.
Die gültigen Einkommensgrenzen sowie die Höhe der Ermäßigung sind im Antragsdokument festgehalten.