Dienstleistung

Alters- und Ehejubiläum; Gratulation durch die Gemeinde

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn gratuliert ihren Bürger*innen zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen.

Die Übermittlung der Glückwünsche erfolgt je nach Art des Jubiläums postalisch, durch die Bürgermeisterin, ein Gemeinderatsmitglied oder durch Gemeindebedienstete.

Einzelheiten regeln die Gratulationsrichtlinien.

Für die Veröffentlichung von Geburtstagen (ab dem 70. Geburtstag in 5er-Schritten, ab dem 90. Geburtstag jährlich) oder Hochzeitstagen (ab dem 50. Hochzeitstag in 5er-Schritten) im Gemeindeblatt benötigt die Gemeinde Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Diese können Sie über die unten verlinkten Formulare erteilen.

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Formulare & Online-Prozesse
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