Dienstleistung

Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Informationen zur Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer*innen

Die Gemeinde Höhenkirchen- Siegertsbrunn gewährleistet den Winterdienst im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. So richtet sich die Pflicht Schnee zu räumen grundsätzlich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und der Verkehrsbedeutung ihrer Straße. Die Streupflicht der Kommune auf Straßen ist auf die üblichen Zeiten des normalen Verkehrsaufkommens begrenzt. Zur Nachtzeit besteht keine Räum- und Streupflicht.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben räumt und streut die Gemeinde Höhenkirchen- Siegertsbrunn alle für den Radverkehr freigegebenen Geh- und Radwege. Stark befahrene Strecken werden über die allgemeine Räumpflicht hinaus auch mit Salz gestreut. Ebenso werden alle Überwege am Fahrbahnrand freigeschaufelt. Der gemeindliche Bauhof lässt den Winterdienst auf ausgewählten Straßen und Wegen durch einen privaten Räumdienst durchführen.

Aufgrund verschiedener Gesetze, Verordnungen und richterlicher Urteile sind im Winter Gemeinde und Bürger*innen gemeinsam verpflichtet, den öffentlichen Straßenraum für Fußgänger*innen und Kraftfahrzeuge freizuhalten. Die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer*innen wird von der Gemeinde in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter – kurz RäumV - geregelt. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen dazu finden Sie im Winterdienst FAQ.

So müssen die Anlieger*innen folgendes beachten:

1.    Was müssen Sie räumen und streuen?

Sie müssen die Gehwege für Fußgänger*innen und gegebenenfalls auch für Radfahrer*innen räumen und streuen. Unabhängig vom Einsatz der gemeindlichen Räumfahrzeuge auf der Fahrbahn müssen die Anlieger*innen, wenn kein Gehweg ist, einen entsprechend breiten Rand der öffentlichen Straße entlang ihres Grundstücks räumen und streuen. Dies trifft insbesondere auf die verkehrsberuhigten Bereiche zu. Diese Verpflichtung zur Verkehrssicherungspflicht wurde gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter – kurz RäumV – von der Gemeinde auf die Grundstückseigentümer*innen übertragen.

2.    Wann und wie oft müssen Sie räumen und streuen?

Üblicherweise besteht von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr Räum- und Streupflicht. An Sonn- bzw. Feiertagen gilt dies erst ab 8:00 Uhr. Je nach Wetterlage kann es auch sein, dass außerhalb dieser Zeiträume gestreut werden muss. Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall ist der Räumvorgang zu wiederholen - auch mehrmals am Tag!

Ist für die Nacht Glatteis angekündigt, darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden, sondern muss vorbeugend gestreut werden.

Eine Schneefräse können Sie laut Lärmschutzverordnung werktags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr nutzen (werktags = Montag bis einschl. Samstag).

3.    Wo muss geräumt bzw. gestreut werden?

Ein Weg muss schnee- und eisfrei sein. Das gilt auch für Einfahrten, Eingänge, Parkplätze etc.

4.    Welches Streumittel darf verwendet werden?

In der Regel reicht Splitt aus. Granulat wird auch gerne verwendet. Salzen ist grundsätzlich untersagt. Als umweltfreundliche Stoffe können folgende abstumpfende Streumittel eingesetzt werden. Diese lassen das Glatteis zwar nicht schmelzen, verringern aber trotzdem die Rutschgefahr:

  • Sand
  • Splitt
  • Granulat
  • Asche
  • Kalkstein
  • Ton
  • Holzspäne

Es empfiehlt sich, Streuprodukte mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" anzuwenden. Diese enthalten weder Salz noch andere umweltschädliche Stoffe.

5.    Wo finde ich die nächste Splittkiste?

Für das Streuen können Sie Splitt in haushaltsüblichen Mengen aus den gemeindlichen Splittkisten entnehmen. Diese finden Sie an den folgenden Standorten (Stand: Winter 2023/24):

  • Brunnhofstraße / Ecke Lindenstraße

  • Am Jägereck / Ecke Hirschwinkelstraße

  • Schwalblstraße / Ecke Wächterhofstraße

  • Lena-Christ-Straße / Ecke Kainzweg

  • Rieschbogen / Ecke Altlaufstraße

  • Am Mitterfeld / Ecke Schrenckstraße

  • Wallbergstaße / Ecke Lesererstraße

  • Schäfflerstraße / Ecke Rosenheimer Straße

  • Rosenheimer Straße / Ecke Starenweg

  • Hofmarkstraße

  • Drosselstraße / Ecke Gartenstraße

  • Esterwagnerstraße / Ecke Gartenstraße

  • Kramerstraße / Ecke Schlossstraße

  • Marchwartweg

  • Am Markt
  • Kirche Mariä Geburt
  • Ahornring
  • Angerstraße / Ecke Wiesenstraße
  • Angerstraße / Ecke Brotmannstraße
  • Am Stiergarten / Ecke Sailerbogen
  • Ostersteigstraße / Ecke Bogenhauserstraße
  • Hofoldingerstraße / Ecke Am Baumgarten
  • Harthauser Straße / Ecke Sigohostraße
  • Eichbaumstraße / Ecke Putzbrunner Straße

Die Bewältigung aller Aufgaben des Winterdienstes kann durch gegenseitiges Verständnis, nachbarliche Hilfsbereitschaft und rücksichtsvolles Verhalten aller Beteiligten wesentlich erleichtert werden. Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn möchte sich bereits an dieser Stelle bei allen bedanken, die ihrer Aufgabe nachkommen und sich kooperativ zeigen.

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