Wasserversorgung; Festsetzung der Jahresabrechnung sowie der Abschläge Frischwasser
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren und Verbrauchsgebühren gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt.
Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Verbrauchsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Februar, 15. Mai und 15. August jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels des Jahresverbrauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)