Dienstleistung

Wasserversorgung; Festsetzung der Jahresabrechnung sowie der Abschläge Frischwasser

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren und Verbrauchsgebühren gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt.

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Formular & Online-Prozess
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Frist/Dauer

Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Verbrauchsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Februar, 15. Mai und 15. August jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels des Jahresverbrauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

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Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Zugehörigkeit zu