Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
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Teamassistenz
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Assistenz der Bürgermeisterin
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Die Sitzungstermine, Beschlussvorlagen und Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn und seiner Ausschüsse ab dem 01.01.2023 sind im Bürgerinformationssystem einsehbar unter: www.hoehenkirchen-siegertsbrunn.de/bis