Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Ein Amtsblatt ist ein offizielles Veröffentlichungsblatt Ihrer Gemeinde. In diese zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen, insbesondere von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) bekannt gegeben wird.
Plan der öffentlichen Bekanntmachungstafeln in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Geschäftsleitung
- Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Verordnung über die amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen und von Rechtsvorschriften der Verwaltungsgemeinschaften (Bekanntmachungsverordnung - BekV) vom 19. Januar 1983
- Geschäftsordnung für den Gemeinderat Höhenkirchen-Siegertsbrunn für die Amtszeit 2014-2020