Neuigkeit

Grundsteuer 2025


Für die ab Januar 2025 neu geregelte Grundsteuer erhalten Sie als Steuerpflichtige insgesamt drei Bescheide, deren Berechnungen aufeinander aufbauen. Die ersten beiden Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie über den Grundsteuermessbetrag werden durch das zuständige Lagefinanzamt (München) verschickt. Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) verschickt die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinden bindend. Richten Sie deshalb bitte ein besonderes Augenmerk auf die Grundlagenbescheide des Finanzamtes und vergleichen Sie insbesondere den bisherigen Grundsteuermessbetrags mit dem neuen. Vor allem bei größeren Abweichungen sollten Sie die Berechnungsgrundlagen und die Angaben in der Grundsteuererklärung noch einmal sorgfältig prüfen und bei Unplausibilitäten Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.

Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077.

Sollten Sie Änderungen am Grundsteuerfeststellungsbescheid des Finanzamtes für erforderlich halten, so können Sie diese mit dem hier verlinkten Vordruck beantragen.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

Fragen und Änderungen zu Namen oder Adressen

Falls Sie konkrete Fragen oder Anliegen zu Adress- oder Namensänderungen haben, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden, jedoch kann es aufgrund des zu erwartenden erhöhtem Arbeits- und Telefonaufkommens zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Alternativ können Sie uns per Post oder E-Mail (steuer(at)hksbr.de) kontaktieren. Bitte geben Sie Ihre Finanzadressen an bei Ihren Anfragen an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,

Ihr Fachbereich Steuern und Wohnungswesen