Neuigkeit

Umwandlungsprämie


Unsere Wirtschaftsförderung informiert:

Voraussetzungen für die Prämie

  • Der Antrag muss vor der Aufstockung des Lohns/Gehalts gestellt werden.
  • Das Minijob-Verhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten.
  • Der/die Mitarbeiter/in erhält aufstockend Bürgergeld vom Jobcenter Landkreis München.
  • Der/die Mitarbeiter/in ist kein Familienangehöriger.
  • Der Lohn/Das Gehalt wird auf mindestens 900€ brutto/Monat erhöht.
  • Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 12 Monate bestehen bleiben.

Was beinhaltet die Umwandlungsprämie?

  • 50% der gesamten Lohn- oder Gehaltskosten für einen Zeitraum von 6 Monaten, jedoch maximal 5.000€.
  • Berücksichtigt werden auch sämtliche Sozialversicherungsbeiträge)
  • Welche Pflichten entstehen aus der Prämie?
  • Nachbeschäftigungspflicht von 6 Monaten nach der Prämienlaufzeit (insgesamt 12 Monate Beschäftigung).
  • Mindestlohn/-gehalt  von 900€ brutto/Monat.
  • Vorlage des geänderten Arbeitsvertrags und der Lohnabrechnungen über den Zeitraum von 12 Monaten.

Wie wird die Prämie ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten nach Vorlage der Lohn – oder Gehaltsabrechnung:

  • Die erste Rate nach 6 Monaten,
  • Die zweite Rate nach 12 Monaten.

Falls Sie Fragen haben, können Sie das Jobcenter Landkreis München kontaktieren:

Adresse: Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon: 089/6221-4506
E-Mail: arbeitgeberservice(at)lra-m.bayern.de