Umwandlungsprämie
28.11.2024
Unsere Wirtschaftsförderung informiert:
Voraussetzungen für die Prämie
- Der Antrag muss vor der Aufstockung des Lohns/Gehalts gestellt werden.
- Das Minijob-Verhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten.
- Der/die Mitarbeiter/in erhält aufstockend Bürgergeld vom Jobcenter Landkreis München.
- Der/die Mitarbeiter/in ist kein Familienangehöriger.
- Der Lohn/Das Gehalt wird auf mindestens 900€ brutto/Monat erhöht.
- Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 12 Monate bestehen bleiben.
Was beinhaltet die Umwandlungsprämie?
- 50% der gesamten Lohn- oder Gehaltskosten für einen Zeitraum von 6 Monaten, jedoch maximal 5.000€.
- Berücksichtigt werden auch sämtliche Sozialversicherungsbeiträge)
- Welche Pflichten entstehen aus der Prämie?
- Nachbeschäftigungspflicht von 6 Monaten nach der Prämienlaufzeit (insgesamt 12 Monate Beschäftigung).
- Mindestlohn/-gehalt von 900€ brutto/Monat.
- Vorlage des geänderten Arbeitsvertrags und der Lohnabrechnungen über den Zeitraum von 12 Monaten.
Wie wird die Prämie ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten nach Vorlage der Lohn – oder Gehaltsabrechnung:
- Die erste Rate nach 6 Monaten,
- Die zweite Rate nach 12 Monaten.
Falls Sie Fragen haben, können Sie das Jobcenter Landkreis München kontaktieren:
Adresse: Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon: 089/6221-4506
E-Mail: arbeitgeberservice(at)lra-m.bayern.de