Widmung der Hirthausstraße
29.11.2024
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet:
Die "Hirthausstraße", Grundstück Fl.Nr. 26/53 der Gemarkung Höhenkirchen, zur Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung.
Details dazu finden Sie in der Amtlichen Bekanntmachung: