Neuigkeit

Widmungsergänzung Münchner Straße


Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat folgenden Straßenbestandteil in der bestehenden Widmung ergänzt:

Den unselbständigen Gehweg Grundstück Fl.Nrn. 66/2 und 68/1 der Gemarkung Höhenkirchen als Straßenbestandteil der bereits gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße "Münchner Straße" ohne Widmungsbeschränkung.

Details dazu finden Sie in der Amtlichen Bekanntmachung: