Neuigkeit

Abschaffung des Kinderreisepasses


Ab dem 01.01.2024 wird der Kinderreisepass, den es bisher für Kinder unter zwölf Jahren gibt, abgeschafft. Für Kinder werden ab dann nur noch Personalausweise und Reisepässe ausgestellt. Diese sind sechs Jahre gültig, können aber je nach Alter des Kindes nur solange genutzt werden, wie das Kind mit dem im Dokument verwendeten Passbild identifiziert werden kann.

Darüber hinaus gilt:

  • Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.01.2024 gültig, bis zum jeweiligen Gültigkeitsdatum.
  • Ab dem 01.01.2024 werden noch gültige Kinderreisepässe nicht mehr aktualisiert und auch nicht mehr verlängert.
  • Neue Kinderreisepässe können noch bis zum 29.12.2023 mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt werden.

Weitere Fragen zu Reisepässen und Personalausweisen beantwortet Ihnen gerne der Bürgerservice im Rathaus.