Berichtigung bei Stimmzetteln zur Landtags- und Bezirkstagswahl
15.09.2023
Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern
Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober 2023
Berichtigung bei Stimmzettel C und D
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln C und D für die Bezirkswahl 2023 in der Unterüberschrift nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 5 Bezirkswahlgesetz anstelle der Bezeichnungen „Stimmkreisabgeordneter“ und „Wahlkreisabgeordneter“ die Bezeichnungen „Bezirksrat im Stimmkreis“ und „Bezirksrat im Wahlkreis“ treten. Die Berichtigung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.