Gelungene Nachbarschaft
Sie fühlen sich von feiernden Nachbarn gestört, hören den Rasenmäher zu Ihnen unangemessen scheinenden Zeiten oder treffen eine Gruppe von Jugendlichen abends auf öffentlichem Gelände an? Der Geduldsfaden vieler Menschen bei solchen – echten oder vermeintlichen – Störungen scheint inzwischen sehr kurz, oft wird das Ordnungsamt oder gar die Polizei zu Hilfe gerufen. Ob das ein vielversprechender Weg für eine Lösung ist, muss in Frage gestellt werden. Deshalb hier einige Hinweise zum Umgang mit Nachbarschaftslärm.
Allgemein sind Lärmbelästigungen im privaten Bereich nur wenig rechtlich geregelt, so gibt es zum Beispiel keine eindeutig definierten Grenzwerte für Nachbarschaftslärm. Es gilt das allgemeine Gebot zur Rücksichtnahme. Fühlen Sie sich belästigt oder gestört, so ist die verursachende Person immer Ihr erster Ansprechpartner: Im Idealfall lässt sich der Stein des Anstoßes durch ein Gespräch beseitigen oder Sie treffen einen vernünftigen Kompromiss. Kommen Sie so nicht zu einer Lösung, können Sie mit einem Anwalt besprechen, ob Sie eventuell zivilrechtliche Schritte einleiten können.
Bei akuten und erheblichen nächtlichen Ruhestörungen kann im Einzelfall die Polizei zu Hilfe gerufen werden. Bitte wählen Sie hierfür nicht die Notrufnummer 110, diese ist für Notfälle vorbehalten. Wenden Sie sich für eventuelle Beschwerden an die Polizeiinspektion 28 in Ottobrunn: Tel.: 089/62980-0
Nachbarschaftslärm
Bei Nachbarschaftslärm ist es häufig entscheidend, ob Sie den Grund des Lärms kennen und sich hierüber informiert fühlen: Wurde die Party zum Beispiel vorher angekündigt oder wurden Sie über die Bauarbeiten informiert? Auch das nachbarschaftliche Verhältnis kann entscheiden, ob ein Geräusch überhaupt als Lärm wahrgenommen wird. Sprechen Sie gegebenenfalls mit anderen Nachbar*innen ob diese sich auch gestört fühlen. Um eine Lösung zu finden, wenden Sie sich am besten zunächst direkt an die verursachenden Personen, eventuell auch an Vermieter*in oder Hausverwaltung.
Verständnis für Feste – im angemessenen Rahmen
Wenn Sie ein lautes Fest feiern wollen, unterrichten Sie Ihre Nachbarschaft vorher in freundlicher Weise. Überlegen Sie auch, ob Ihre Musikanlage „auf Anschlag“ stehen muss. Eventuell laden Sie sogar den einen oder die andere dazu ein. Informierte oder eingeladene Nachbar*innen werden mehr Verständnis für Ihr Fest aufbringen, weil sie schließlich selbst einmal feiern wollen. So können Sie Ärger vermeiden.
Hundegebell
Gelegentliches Hundegebell am Tage ist hinzunehmen. Aber nächtliches Dauerbellen können sich Nachbar*innen verbitten. Es ist heute üblich, Hunde nachts im geschlossenen Raum zu halten.
Gartengeräte
Da unsere Gemeinde keine eigenen Lärmschutzverordnung hat, gelten die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Demnach dürfen in Wohngebieten motorbetriebene Gartengeräte grundsätzlich nur werktags, also von Montag bis Samstag, in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.
Verhalten auf Spielplätzen
Dass Plätze im öffentlichen Raum von Jugendlichen als abendlicher Treffpunkt genutzt werden, ist hinzunehmen – wobei es natürlich nicht zu Ordnungswidrigkeiten kommen darf. Liegt also eine akute Ruhestörung oder gar Vandalismus vor, so können Anwohner*innen die Polizei informieren.
Als Treffpunkt nicht geeignet sind die Spielplätze in unserem Gemeindegebiet. Diese sind grundsätzlich für Kinder bis 12 Jahre zugelassen und jeweils von 08:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Ein entsprechender Hinweis findet sich auf den Spielplatzschildern.
Im Rahmen dieser Vorgaben ist von den Anwohner*innen jedoch auch Verständnis für eventuelle Spiel- oder Aufenthaltsgeräusche von den Spielplätzen zu erwarten.
Aufgaben der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Eingriffsmöglichkeiten der Gemeinde in den meisten Fällen gering sind. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rathaus – kurz Ordnungsamt – ist für viele Aufgaben zuständig, von denen die meisten nichts mit Lärmschutz oder dem Verhalten unter Nachbar*innen zu tun haben. So kümmert sich der Fachbereich um verkehrsrechtliche Anordnungen, nimmt Anmeldungen für Versammlungen und Veranstaltungen entgegen, arbeitet mit den Feuerwehren zusammen und betreut die Friedhöfe.
Im Gegensatz zu Ordnungsämtern größerer Städte hat der Fachbereich allerdings kein Vollziehungspersonal, das im Fall von gemeldeten Störungen einschreiten könnte. Die meisten Fälle sind zudem, wie oben geschildert, rein zivilrechtlich und hier auch nicht eindeutig geregelt.
Bedenken Sie also stets: Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis sind und bleiben die beste Basis für eine gelungene Nachbarschaft.