Wasserzähleraustausch
Nach der Eichordnung vom 01.01.1993 beträgt die Eichgültigkeitsdauer für Kaltwasserzähler sechs Jahre. Deshalb müssen die Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden.
Nach § 19 Abs. 1 der gemeindlichen Wasserabgabesatzung (WAS) ist der Wasserzähler Eigentum der Gemeinde und wird deshalb von der Gemeinde geliefert, eingebaut, überwacht, unterhalten, ausgetauscht oder entfernt. Der Wasserzähler befindet sich in der Regel in einem Kellerraum zur Straßenseite und muss jederzeit zugänglich sein.
Der Wasserzähleraustausch erfolgt für Sie kostenfrei.
In diesem Jahr werden alle Wasserzähler mit Eichdatum 2023 ausgewechselt. Das Eichdatum, wann der Zähler ausgebaut werden muss, befindet sich in der Innenseite der Abdeckung.
Ab sofort werden die analogen Wasserzähler durch elektronische Wasserzähler mit Funkmodul ausgetauscht. Dies erfolgt gemäß § 19a Wasserabgabensatzung (WAS) der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
Werden Sie nicht angetroffen, finden Sie ein Informationsblatt in Ihrem Briefkasten, in welchem die Mobiltelefonnummer von Herrn Trenn (0173/1530252) oder Herrn Bachmann (0176/18994100) für eine Terminvereinbarung angegeben ist. Bitte rufen Sie in diesem Fall meine Mitarbeiter so bald wie möglich an, damit eine zeitgemäße Auswechselung durchgeführt werden kann.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Neumann, Wasserwerksleiter