Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben
24.05.2023
Mit dem Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ sollen auf Initiative des Bayerischen Landtages als Pilotprojekt Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gezielt gefördert werden. Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 250.000 Euro.
Nähere Infos finden sie auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.