Neuigkeit

Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen


Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Entlastungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bundes, um die Preissteigerungen bei Energie für kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern abzufedern. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt für den Hilfszeitraum von Januar bis Dezember 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle), soweit die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.

Anträge können direkt durch das Unternehmen selbst oder durch qualifizierte Dritte (Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte Buchprüfer*innen, Steuerbevollmächtigte oder Rechtsanwalt/-anwältin) über die elektronische Antragsplattform gestellt werden.

Auf der Informationsseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie den Antrag stellen.