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Ukraine: Zuschuss zu Wohnnebenkosten jetzt beantragen!


Noch bis Ende Juni 2022 können Bürger*innen, die zwischen März und Mai ukrainische Geflüchtete kostenfrei bei sich im Landkreis München aufgenommen haben, rückwirkend Pauschalen für Wohnnebenkosten beantragen.

Als nach dem russischen Überfall auf die Ukraine Ende Februar 2022 zahlreiche Geflüchtete aus dem osteuropäischen Land nach Deutschland kamen, war die Hilfsbereitschaft der Bürger*innen immens. Auch im Landkreis München haben sich viele Menschen spontan dazu entschlossen, Geflüchtete bei sich zuhause in den eigenen vier Wänden aufzunehmen – in den allermeisten Fällen zumindest während der ersten Zeit ohne finanzielle Gegenleistung. Um insbesondere die Mehrbelastung durch die erhöhten Nebenkosten ein wenig abzufedern, konnten Bürger*innen, die Geflüchtete aus der Ukraine unentgeltlich bei sich aufgenommen hatten, in den Monaten März bis einschließlich Mai 2022 einen Zuschuss zu den Wohnnebenkosten erhalten. Gastgeber*innen aus dem Landkreis München, die dieses Angebot bislang noch nicht in Anspruch genommen haben, haben noch bis 30. Juni 2022 die Möglichkeit, Anträge auf Zahlung eines Zuschusses auf die Wohnnebenkosten beim Landratsamt München zu stellen.

65 Euro für jeden vollen Monat erhalten die Gastgebenden für jede*n Erwachsene*n, 50 Euro für Kinder bis zum 15. Geburtstag, die sie bei sich aufgenommen haben. Voraussetzung: Die Gastgebenden machen keine Mietkosten geltend und die Geflüchteten sind bei der Ausländerbehörde im Ausländerzentralregister (AZR) gemeldet. Abgerechnet wird tagesgenau anhand der tatsächlichen Aufenthaltstage.

Zuschuss kann unkompliziert online beantragt werden

Der Zuschuss kann unkompliziert per Online-Formular beantragt werden. Das Landratsamt München hat hierfür eigens eine Seite unter https://www.landkreismuenchen.de/ukraine-zuschuss eingerichtet.