Neuigkeit

Kiesabbau am Muna-Gelände: Weiteres Vorgehen


Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn wird mit dem Unternehmen, das einen Antrag auf Kiesabbau in der Nähe des Muna-Geländes gestellt hat, einen städtebaulichen Vertrag eingehen. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2022 mit einem Abstimmungsergebnis von 20 zu 3 Stimmen beschlossen.

Mit dem Beschluss reagierte der Gemeinderat auf die Mitteilung des Landratsamtes, dass der seit August 2020 vorliegende Antrag auf Kiesabbau als genehmigungsfähig angesehen wird und das Einvernehmen der Gemeinde bislang rechtswidrig verweigert wurde. Das Landratsamt hatte die Gemeinde Ende Mai aufgefordert, dem Kiesabbauvorhaben zuzustimmen, anderenfalls würde das Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

In der Sitzung am Donnerstagabend verdeutlichten die Gemeinderatsmitglieder aller Fraktionen noch einmal ihre grundsätzliche Ablehnung gegenüber dem Abbau von Kies im Gemeindegebiet und bedankten sich bei den engagierten Bürger*innen, insbesondere bei der Initiative Nachhaltiges Höhenkirchen-Siegertsbrunn, für den intensiven Austausch und die gute Zusammenarbeit. Die aktuelle Rechtslage stuft Kiesabbau jedoch als privilegiertes Vorhaben ein und lässt den von Anträgen betroffenen Gemeinden damit wenig Handlungsspielraum.

Um in dieser Situation die Rahmenbedingungen für den Kiesabbau bestmöglich mitgestalten zu können, entschied sich der Gemeinderat dafür, das Einvernehmen zu erteilen und den zuvor ausgehandelten Vertrag abzuschließen. Dadurch verzichten der Antragsteller und der Grundstückseigentümer auf ihr Abbauvorhaben auf der ursprünglich ebenfalls beantragten Fläche an Egmatinger Straße und Kirchenweg. Die Betriebszeiten der Kiesgrube sind wochentags von 6:30 bis 18 Uhr begrenzt, samstags ist bereits um 12 Uhr Schluss. Auch die Zahl der LKW-Fahrten wurde begrenzt, zudem darf eine Quetschanlage nicht stationär und maximal an 10 Tagen im Jahr betrieben werden. Als Maßnahmen zur Staubreduzierung werden neben einer Reifenwasch- und einer Berieselungsanlage auch staubdicht abgeplante LKWs Pflicht.

Damit konnte die Gemeinde Reglungen erzielen, die über die zu erwartenden Auflagen der Genehmigung hinausgehen. Einige weitere Punkte, die zum Beispiel den Grundwasserschutz betreffen, wird die Gemeinde zur Prüfung an das Landratsamt weitergeben.