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Zuschuss für Aufnahme Geflüchteter im Landkreis München


Rund 4.800 Geflüchtete aus der Ukraine sind bislang im Landkreis München angekommen. Ein großer Teil von ihnen – etwa 3.800 Personen – hat dank der beispiellosen Hilfsbereitschaft der Landkreisbevölkerung in den vergangenen Wochen in Privatunterkünften Zuflucht gefunden. Die Unterbringung erfolgt dabei in den allermeisten Fällen bislang ohne finanzielle Gegenleistung. Dieses herausragende Engagement der Bürger*innen aus den 29 kreisangehörigen Kommunen verdient Anerkennung. Die Aufnahme Geflüchteter bedeutet oftmals Einschränkungen im Privatleben, aber auch steigende Strom-, Heiz-, Wasser- und sonstige Wohnnebenkosten. Daher erhalten Landkreisbürger*innen, die einen oder mehrere Geflüchtete aus der Ukraine kostenfrei bei sich aufgenommen haben, rückwirkend ab dem 1. März 2022 einen Zuschuss zu den Wohnnebenkosten.

65 Euro für jeden vollen Monat erhalten die Gastgeber für jeden Erwachsenen, 50 Euro für Kinder bis zum 15. Geburtstag, die sie bei sich aufgenommen haben. Voraussetzung: Die Gastgeber machen keine Mietkosten gegenüber ihren Gästen geltend und die Geflüchteten sind bei der Ausländerbehörde im Ausländerzentralregister (AZR) gemeldet.

Abgerechnet wird tagesgenau anhand der tatsächlichen Aufenthaltstage: Bestand eine Unterbringung beispielsweise im März erst ab dem 15. des Monats, so erhält der Gastgeber für März einen anteiligen Zuschuss für die 17 Kalendertage bis einschließlich 31. März.

Ab Dienstag, 3. Mai 2022, können Bürger*innen, die Geflüchtete aus der Ukraine im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung aufgenommen haben, den Zuschuss unkompliziert per Online-Formular beantragen. Das Landratsamt hat hierfür eigens eine Seite unter https://www.landkreis-muenchen.de/ukraine-zuschuss eingerichtet. Dort finden Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt Informationen zum Wohnnebenkostenzuschuss. Am 3. Mai wird dort auch der Link zum Online-Antrag veröffentlicht.

Auszahlung bis Mai – gesonderter Antrag für jeden Unterbringungsmonat

Zuschüsse zu den Wohnnebenkosten können zeitlich begrenzt für die Monate März bis einschließlich Mai 2022 beantragt werden. Aufgrund des durch Bund und Länder beschlossenen Übergangs der ukrainischen Geflüchteten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Leistungsbereich nach den Sozialgesetzbüchern II und XII zum 1. Juni 2022 kann ein Zuschuss in dieser Form dann nicht mehr gewährt werden. Die Geflüchteten können ab diesem Zeitpunkt Leistungen der Grundsicherung im Jobcenter beantragen und erhalten darüber auch Leistungen für die Begleichung von anfallenden Miet- und Wohnnebenkosten.

Bürger*innen, die einen Zuschuss zu Wohnnebenkosten beantragen möchten, müssen für jeden Monat, in dem sie Geflüchtete bei sich untergebracht haben, einen gesonderten Antrag im Landratsamt München einreichen. Maximal können für die Zeit von März bis Mai 2022 also drei Anträge gestellt werden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Jobcenter des Landkreises dazu verpflichtet ist, bei Personen, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben und selbst Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Unterkunftskosten für jede in der Wohnung aufgenommene Person anteilig zu kürzen.

Die Anträge können vollständig online eingereicht werden, eine persönliche Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich. Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann das Formular auch ausgedruckt und auf dem Postweg unter folgender Adresse an das Landratsamt gesendet werden: Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.2 – Flüchtlingsunterbringung, Postfach 90 07 51, 81507 München. Nach Prüfung und Bearbeitung der Anträge wird der Zuschuss direkt auf das angegebene Konto ausgezahlt. Es ergeht kein Bescheid. Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht nicht.