Neuigkeit

Maskenpflicht im Rathaus wird übergangsweise beibehalten


Ab Montag, den 04.04.2022 entfällt die bisher gültige 3G-Zutrittsregel (geimpft, genesen, getestet) für das Rathaus Höhenkirchen-Siegertsbrunn und seine Außenstellen, in Übereinstimmung mit der bayernweiten Aufhebung zahlreicher Maßnahmen zum Infektionsschutz in der Corona-Pandemie. Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen und zum Schutz der Mitarbeiter*innen und Besucher*innen macht die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch und verlängert die FFP2-Maskenpflicht im Rathaus und den Außenstellen.

Das Rathaus, das Wasserwerk sowie die Innenräume des Bauhofs dürfen damit wie bisher nur mit FFP2-Maske betreten werden, für Kinder bis einschließlich 15 Jahre genügt eine medizinische Maske. Die Gemeinde behält sich vor, die Regelung an die jeweils gültige Rechtslage anzupassen.

Um den Parteiverkehr im Rathaus zu steuern und Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Gemeindeverwaltung weiterhin allen Besucher*innen, vorab einen Termin für ihr Anliegen zu vereinbaren. Dies ist online über die Gemeinde-Website, per E-Mail oder telefonisch möglich.

Die aktuellen Öffnungszeiten des Rathauses Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Mit und ohne Termin

  • Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr

Nach Terminvereinbarung

  • Montag und Mittwoch: 07:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr