Neuigkeit

Grundsteuerreform


Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der Freistaat Bayern die Grundsteuer neu geregelt. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird dann nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer*in eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümer*innen sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022

bequem und einfach elektronisch über das Finanzamtsportal ELSTER unter www.elster.de abgeben. Ab dem 1. Juli 2022 finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde auch Vordrucke für eine Abgabe in Papierform.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar: Tel.: 089 / 30 70 00 77

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie außerdem ausführliche Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen.

Schaubild Grundsteuerreform

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