Neuigkeit

Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine


1. Registrierung im Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern

  • Geflüchtete aus der Ukraine, die im Landkreis München ankommen und keine Unterkunft haben, müssen sich im Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in München (Maria-Probst-Straße 14, 80939 München, Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Str.; U6: U-Bahnstation Kieferngarten) melden. 
    Das Ankunftszentrum hat rund um die Uhr geöffnet. Diese Personen werden dann direkt von der Regierung von Oberbayern in Unterkünfte verteilt.
  • Geflüchtete aus der Ukraine, die privat eine Unterkunft im Landkreis München gefunden haben, müssen sich sobald wie möglich nach ihrer Ankunft bei der Regierung von Oberbayern melden, sofern sie nicht bereits im Ankunftszentrum der Regierung registriert wurden. Dazu genügt eine E-Mail an ukraine.regierung-oberbayern(at)reg-ob.bayern.de mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse der aktuellen Unterkunft, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie einer Kopie des Ausweises (Foto oder Scan). Die Regierung von Oberbayern setzt sich dann zeitnah mit den gemeldeten Personen in Verbindung, um nachträglich einen Termin zur Registrierung zu vereinbaren.

    Alternativ können diese Personen auch direkt das Ankunftszentrum in München aufsuchen, um sich dort registrieren zu lassen. Mit längeren Wartezeiten ist dort zu rechnen.

    Russische bzw. ukrainische Hinweiszettel, auf dem beschrieben ist, wie sich Personen mit privater Unterkunft bei der ROB melden können, finden Sie hier:

    Hinweiszettel ukrainisch

    Hinweiszettel russisch

2. Registrierung im Landkreis München

Die Registrierung im Landkreis München erfolgt über ein Online-Meldeformular.

Flüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes für zunächst 1 Jahr erhalten. Sie erhalten zunächst eine Bescheinigung über die Antragstellung (Fiktionsbescheinigung).

Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Bis zum Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels ist die Aufnahme der Erwerbstätigkeit mit der Fiktionsbescheinigung bereits erlaubt.

Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltstitel für im Landkreis München wohnhafte Ukrainer ist die Ausländerbehörde im Landratsamt München. Diese befindet sich in der Außenstelle in der Ludmillastraße 26, 81543 München.

Wer einen Antrag stellen möchte, wird gebeten einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie dazu direkt die Online-Terminvereinbarung der Ausländerbehörde.

3. Beantragung von Leistungsbezügen

Geflüchteten stehen grundsätzlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Bevor Hilfe des Staates in Anspruch genommen werden kann, muss jedoch zunächst – sofern vorhanden – eigenes Vermögen und Einkommen eingesetzt werden. Das Landratsamt München ist für die Prüfung und Auszahlung der Geldleistungen für Personen, die im Landkreis München untergebracht sind, zuständig. Sie können den Antrag online oder persönlich stellen.

  • Zum Online-Antrag für Asylleistungen
  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen wollen, können Sie im Rahmen der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) am Mariahilfplatz 17, 81541 München, im Landratsamt München ohne Termin vorsprechen. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument und den Nachweis über die Registrierung bei der Regierung von Oberbayern mit.