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Versorgung ukrainischer Flüchtlinge


Gut 800 Geflüchtete aus der Ukraine sind bislang in den Landkreis München gekommen. Sie alle können grundsätzlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit die Auszahlung möglichst schnell und unbürokratisch erfolgen kann, hat das Landratsamt seinen Leistungsbereich durch Umschichtungen personell verstärkt.

Leistungsbeantragung ohne Termin möglich

Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten möchte, kann weiterhin ohne Termin zum Hauptgebäude des Landratsamts am Münchner Mariahilfplatz kommen. Vor Ort erhalten die Geflüchteten ab sofort ein Zeitfenster zugewiesen, das ihnen zum einen die Bearbeitung ihres Anliegens garantiert und zum anderen eine Einschätzung über die voraussichtliche Wartezeit gibt, sodass sie diese auch anderweitig verbringen können und nicht vor oder im Landratsamt warten müssen. Rund 100 Termine können aktuell täglich ermöglicht werden. Eine weitere Aufstockung der Kapazitäten wird schnellstmöglich erfolgen.

Für Geflüchtete, die dennoch vor Ort auf ihren Termin warten möchten, wurden unter anderem Warteräume im Landratsamt sowie in einem beheizbaren Zelt im Innenhof eingerichtet. Darüber hinaus werden sie mit heißen Getränke und Wasser, belegten Semmeln und Obst versorgt.

Gleichzeitig hat das Landratsamt seine Arbeitszeiten im Leistungsbereich noch einmal ausgeweitet. Personen, deren Fallbearbeitung aufgrund des Andrangs dennoch nicht mehr am selben Tag erfolgen kann, erhalten vor Ort bereits ein Zeitfenster für den kommenden Tag zugeteilt, das ihnen eine Bearbeitung am nachfolgenden Tag garantiert. Bereits am Dienstagmittag konnten auf diese Weise alle Wartenden mit konkreten Zeitslots versorgt werden, so dass sich niemand mehr vor dem Landratsamt anstellen musste.

Leistungsgewährung nur für Geflüchtete im Landkreis München möglich

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt München noch einmal darauf hin, dass am Mariahilfplatz ausschließlich Leistungen für Personen ausgezahlt werden können, die eine Unterkunft im Landkreis München gefunden haben. Personen, die in anderen Landkreisen untergekommen sind, müssen bei dem für den jeweiligen Unterkunftsort zuständigen Landratsamt Leistungen beantragen. Nachdem sich am gestrigen Montag zunächst zahlreiche Personen aus umliegenden Landkreisen in die Warteschlange eingereiht hatten und schließlich aufgrund fehlender Zuständigkeit unverrichteter Dinge wieder dorthin zurückkehren mussten, erfolgen vor Ort am Mariahilfplatz inzwischen entsprechende Durchsagen. Die betreffenden Personen können keine Wartenummern erhalten.

Um perspektivisch eine noch schnellere und unkompliziertere Leistungsauszahlung zu ermöglichen, arbeitet das Landratsamt aktuell an möglichen dezentralen Lösungen.

Weitere Unterkünfte zur Genehmigung vorgelegt

Unterdessen arbeitet das Landratsamt mit unverminderter Intensität am Aufbau weiterer kurzfristig verfügbarer Unterbringungskapazitäten. Dabei will die Behörde nach 2015 einmal mehr auf das bewährte Konzept der Traglufthallen setzen. Vorerst zwei dieser Hallen, die je rund 300 Personen beherbergen können, sollen im Landkreis errichtet werden. Gemeinsam mit der bereits geplanten Containeranlage könnten so in den nächsten Wochen bis zu 1.000 zusätzliche Unterbringungsplätze entstehen.

Weitere Erleichterungen in der medizinischen Versorgung

Geflüchtete, die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen möchten, können dies nach dem Asylbewerberleistungsgesetz tun. Dazu benötigen sie einen entsprechenden Krankenschein, der bislang zentral im Landratsamt erhältlich war. Ab sofort können diese Krankenscheine auch vor Ort durch die Kommunen ausgegeben werden. Ist eine dringende medizinische Versorgung erforderlich, können Krankenscheine im Einzelfall auch nachgereicht werden.