Rathaus öffnet für Parteiverkehr
Aufgrund der Aufhebung vieler Maßnahmen zum Schutz vor dem Covid-19-Virus durch die Bayerische Staatsregierung öffnet das Rathaus Höhenkirchen-Siegertsbrunn ab Montag, 21.03.2022 an drei Tagen pro Woche wieder für den allgemeinen Parteiverkehr. Jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag können Sie das Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarung besuchen. Mittwoch und Freitag bleiben weiterhin Besucher*innen mit Termin vorbehalten.
Termine bevorzugt - 3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir die vorherige Terminvereinbarung über www.hoehenkirchen-siegertsbrunn.de/termin oder telefonisch im jeweiligen Geschäftsbereich.
Für den Zutritt zum Rathaus gilt weiterhin: Alle Besucher*innen sind verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen sowie einen 3G-Nachweis vorzuzeigen, also entweder den Nachweis über eine vollständige COVID-19 Impfung, über eine Genesung (nachweislich in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten positiv auf das Coronavirus getestet) oder über ein negatives COVID-19 Testergebnis (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt). Ausgenommen von der 3G-Nachweispflicht sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen in der Schule unterliegen.
Um die 3G-Nachweise entsprechend kontrollieren zu können, werden Sie – auch während der allgemeinen Öffnungszeiten – persönlich an der Türe abgeholt. Bitte klingeln Sie hierzu bei dem gewünschten Geschäftsbereich.
Öffnungszeiten des Rathauses Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Mit und ohne Termin
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Nach Terminvereinbarung
- Montag und Mittwoch: 07:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr