Neuigkeit

Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine


1. Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine

  • Geflüchtete aus der Ukraine, die im Landkreis München ankommen und keine Unterkunft haben, müssen sich im Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in München (Maria-Probst-Straße 14, 80939 München, Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Str.; U6: U-Bahnstation Kieferngarten) melden. 
    Das Ankunftszentrum hat rund um die Uhr geöffnet. Diese Personen werden dann direkt von der Regierung von Oberbayern in Unterkünfte verteilt.
  • Geflüchtete aus der Ukraine, die privat eine Unterkunft im Landkreis München gefunden haben, müssen sich innerhalb der ersten 90 Tage nach ihrer Ankunft bei der Regierung von Oberbayern melden, sofern sie nicht bereits im Ankunftszentrum der Regierung registriert wurden. Dazu genügt eine E-Mail an ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse der aktuellen Unterkunft, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Regierung von Oberbayern setzt sich dann zeitnah mit den gemeldeten Personen in Verbindung, um nachträglich einen Termin zur Registrierung zu vereinbaren.

    Alternativ können diese Personen auch direkt das Ankunftszentrum in München aufsuchen, um sich dort registrieren zu lassen. Mit längeren Wartezeiten ist dort zu rechnen.

    Russische bzw. ukrainische Hinweiszettel, auf dem beschrieben ist, wie sich Personen mit privater Unterkunft bei der ROB melden können, finden Sie hier:

    Hinweiszettel ukrainisch

    Hinweiszettel russisch

2. Zentrale Rufnummer im Landratsamt und umfassende Informationen

Das Landratsamt München hat eine zentrale Rufnummer eingerichtet, unter der Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis München Fragen zum Thema Ukraine stellen können:

Hotline für Fragen zur Aufnahme Geflüchteter im Landkreis München: 089 / 6221-1800
(Montag bis Freitag täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr)

Unter der Themenseite des Landratsamtes München finden Sie umfangreiche Informationen für Geflüchtete, zum Angebot von Wohnraum sowie Hilfsangeboten und Spenden.

3. Angebot von Wohnraum und Sach- und Geldspenden

Über eine bayernweite Plattform für Hilfsangebote können Sie (privaten) Wohnraum und auch andere Hilfeleistungen anbieten. Die Hilfsangebote werden hier zentral erfasst und koordiniert.