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Einladung zur Bürgerversammlung


Die Erste Bürgermeisterin Mindy Konwitschny lädt alle Gemeindebürgerinnen und -bürger herzlich zur Bürgerversammlung ein


Einladung zur Bürgerversammlung 2021


Dienstag, 16. November 2021 um 19:30 Uhr

in der Mehrzweckhalle, Bahnhofstraße 12

Fragen und Anträge bitte bis 09.11.2021

ab 18:30 Uhr – Informationsstand Gesamtkonzept für den Rad- und Fußverkehr


Die Erste Bürgermeisterin informiert aus erster Hand über die Gemeindeentwicklung, die aktuell anstehenden Themen und künftige Planungen. Natürlich haben hierbei auch die Bürger*innen das Wort.

Infostand Gesamtkonzept Rad- und Fußverkehr

Vor Beginn der Bürgerversammlung können Sie sich ab 18:30 Uhr an einem Infostand der Gemeindeverwaltung und des dafür gegründeten Arbeitskreises über den derzeitigen Zwischenstand des Gesamtkonzepts für den Rad- und Fußverkehr in Höhenkirchen-Siegertsbrunn informieren und Ihre Anregungen zu diesem Thema weitergeben.

Die Tagesordnung der Bürgerversammlung wird vorab ortsüblich bekannt gemacht und auf der Gemeinde-Website veröffentlicht.

Ihre Fragen und Anträge

In der Bürgerversammlung, die nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben darf, können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger*innen erhalten. Sie soll dem lebendigen Kontakt zwischen Rathaus und Bürgerschaft dienen.

Um Fragen und Anträge angemessen beantworten zu können, bitten wir darum, der Gemeindeverwaltung diese bis 09.11.2021 an die nachfolgenden Kontaktdaten zukommen zu lassen.

Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Rosenheimer Str. 26, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn oder rathaus@hksbr.de.

Die Einreichung ist jedoch keine Voraussetzung für die Behandlung von Anträgen und Fragen. Diese können auch direkt in der Versammlung gestellt werden.

Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen nach Art. 18 Abs. 4 GO innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mindy Konwitschny

Erste Bürgermeisterin

Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Veranstaltung unter den jeweils gültigen Coronabestimmungen stattfindet. Die konkreten Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden zusammen mit der Tagesordnung rechtzeitig bekannt gegeben.

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