Wasserzählertausch
Nach der Eichordnung vom 1. Januar 1993 beträgt die Eichgültigkeitsdauer für Kaltwasserzähler sechs Jahre. Deshalb müssen die Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Der Wasserzähler ist Eigentum der Gemeinde und wird deshalb von der Gemeinde geliefert, eingebaut, überwacht, unterhalten, ausgetauscht oder entfernt. Der Wasserzähler befindet sich in der Regel in einem Kellerraum zur Straßenseite und muss jederzeit zugänglich sein.
Der Wasserzähleraustausch erfolgt für Sie kostenfrei.
In diesem Jahr werden ab dem 11.10.2021 alle Wasserzähler mit Eichdatum 2021 ausgewechselt. Das Eichdatum, wann der Zähler ausgebaut werden muss, befindet sich in der Innenseite der Abdeckung. Werden Sie nicht angetroffen, finden Sie ein Informationsblatt für die Terminvereinbarung in Ihrem Briefkasten. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung oder für Rückfragen an Herrn Lachner (0173/1530252) oder Herrn Bachmann (0176/18994100) vom Wasserwerk.