Neuigkeit

Information zum Schulessensgeld


Wegen der Phasen von Distanz- und Wechselunterricht an den Schulen können viele angemeldete Kinder das Schulessen nicht oder nur sporadisch nutzen. Für die Monate Januar und Februar 2021 wurde den Eltern deshalb der Beitrag für das Schulessensgeld erlassen. Für die Monate März bis Dezember 2021 gilt nun, nach einem Gemeinderatsbeschluss von Ende April, das folgende Verfahren.

  • Für Schüler und Schülerinnen, die in einem Monat 6 Mal oder häufiger am Schulessen teilgenommen haben, wird die volle Essensgeldpauschale berechnet.
  • Für Schüler und Schülerinnen, die weniger als 6 Mal pro Monat am Schulessen teilgenommen haben, wird die Pauschale für den betreffenden Monat erlassen.
  • Dies wird jeweils zum Monatsende überprüft und im Folgemonat eingezogen beziehungsweise zur Zahlung fällig.

Die Abrechnung für die vergangenen Monate wird im August 2021 überprüft und falls nötig korrigiert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu gerne an Daniel Böllner vom Fachbereich Steuern und Wohnungswesen (daniel.boellner(at)hksbr.de, Tel.: 08102-88 833).