Neuigkeit

Verteilung kostenloser FFP2-Masken für anspruchsberechtigte Bürger*innen


Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ab dem heutigen Montag, 18. Januar im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, trifft vor allem Bürger*innen mit geringen finanziellen Mitteln sowie ältere, pflegebedürftige Menschen in besonderem Maße. Aus diesem Grund stellt der Freistaat ein entsprechendes Kontingent zur kostenlosen Verteilung an diese Personenkreise zur Verfügung.
 
Die Verteilung von FFP2-Schutzmasken durch Städte und Gemeinden ist für den Personenkreis der pflegenden Angehörigen (jeweils drei Masken) sowie auch für Obdachlose und Personen, die eine Berechtigung für die Nutzung von Tafeln haben, vorgesehen (jeweils fünf Schutzmasken).
 
Das auf die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn entsprechend anfallende Kontingent wird voraussichtlich bis Dienstag, 19.01.2021 geliefert.
 
Die Gemeinde beginnt dann ab Mittwoch, 20.01.2021 zu folgenden Zeiten mit der Verteilung der Masken im Rathaus:
 
Mittwoch, 20.01.2021, 16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 21.01.2021, 10.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, 22.01.2021, 10.00 bis 12.00 Uhr
 
Bei Bedarf wird die Verteilung noch an folgenden Tagen weitergeführt:
 
Montag, 25.01.2021, 10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag, 26.01.2021, 10.00 bis 12.00 Uhr
 
Personengruppen der Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII und AsylbLG) erhalten ihre Masken direkt durch das Landratsamt per Post.
 
In der ersten Woche sollen bei Verstößen gegen die FFP2-Maskenpflicht keine Bußgelder verhängt werden.