Neuigkeit

Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel


Das Jahr 2020 war und ist in jeder Hinsicht ein Ausnahmejahr – und nach den letzten Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung wird es auch in ungewohnter Art und Weise enden: ohne Feuerwerk. Was viele Silvesterfans enttäuschen mag, ist mit Blick auf die zuletzt enorm gestiegenen Corona-Infektionszahlen unvermeidlich. Die Bayerische Staatsregierung hat in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) untersagt, auf bestimmten öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen oder abzubrennen. Mit Allgemeinverfügung, die am 30. Dezember 2020 um 00:00 Uhr in Kraft tritt, hat das Landratsamt München unter Einbindung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden typische Silvestertreffpunkte festgelegt, für die das Verbot gilt.
 
Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung des Landratsamtes München.

Welche Orte und Plätze im Landkreis München von dem Verbot betroffen sind, entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung unter folgendem Link: Infektionsschutz: Corona - Allgemeinverfügung v. 21.12.2020 (Feuerwerk)