Neuigkeit

Kiesabbau genau prüfen


Zum Kiesabbau-Vorhaben in der Gemeinde läuft derzeit eine intensive Prüfung im Hintergrund. Seit der Gemeinderat Ende September den Antrag eines Unternehmers auf Kiesabbau in der Nähe der MUNA abgelehnt hat, führt die Gemeinde zahlreiche Gespräche mit dem Landratsamt und dem Antragsteller und lässt sich rechtsanwaltlich beraten. Der rechtlichen Stellungnahme nach ist die unzureichende Erschließung des Areals kein dauerhaftes Hindernis für das Abbauvorhaben, da der Antragsteller diesen Mangel beheben kann. Sie ist aber Grund genug, den Antragsteller aufzufordern, eine angepasste Planung der Zu- und Abfahrt vorzulegen.

Um steuernd einzuwirken, hat die Gemeinde jetzt drei Möglichkeiten für die nächsten Schritte, so der aktuelle Stand:
  • Erstens könnte ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der eine andere Nutzung für das betreffende Gebiet vorsieht. Diese Option hat allerdings laut der Rechtsberatung einen großen Nachteil: Außerhalb des Bebauungsplans bleibt der Abbau von Rohstoffen wie Kies grundsätzlich zulässig, die Gemeinde kann so nur beeinflussen, was im Geltungsbereich geschieht. Zudem schließt die Aufstellung eines Bebauungsplans einen Abbau von Kies vor der Realisierung des Bauvorhabens nicht aus, sondern bindet diesen meist lediglich mit höheren Auflagen.
  • Als zweite Option könnte die Gemeinde einen Teilflächennutzungsplan für den Kiesabbau erarbeiten. Damit lassen sich bestimmte Gebiete gezielt ausschließen und dauerhaft schützen. Allerdings muss die Gemeinde dabei auch konkret Flächen ausweisen, auf denen ein Abbau zulässig ist, was das Interesse weiterer Kiesabbauunternehmer wecken könnte. Diese müssten sich dann lediglich an die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für Kiesabbau halten. Die Gemeinde könnte in diesem Fall kaum zusätzliche Auflagen einfordern.
  • Die dritte Möglichkeit schließlich sind direkte Verhandlungen und ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragssteller. Dieser gilt dann zwar nur für den vorliegenden Fall und beruht auf Freiwilligkeit. Er könnte aber individuelle Regelungen beispielsweise zu Lärmschutz, Betriebszeiten oder Verkehrsführung enthalten, die der Antragsteller dann auch einhalten muss.
Verwaltung und Gemeinderat prüfen derzeit alle Möglichkeiten intensiv und hatten Mitte November in einer ausführlichen Videobesprechung mit den Rechtsanwälten die Gelegenheit weitere Fragen zu stellen.

Voraussichtlich im Dezember ist eine Online-Bürgerinformation zum dann aktuellen Stand geplant – eine Einladung dazu finden Sie rechtzeitig auf der Gemeinde-Website sowie den Kanälen des Gemeindeblatts.