Neuigkeit

Infektionsschutz in Schulen und Kindertagesstätten


Um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen, gelten derzeit Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen zum Infektionsschutz. Diese sind in der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern festgehalten.

Wie diese in Schulen und Kindertageseinrichtungen umzusetzen sind, hat das Landratsamt München in aktuellen Vollzugshinweisen festgehalten.Diese finden Sie hier zum Download:
Zudem hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein aktuelles Infoblatt für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen, HPTs und Kindertagespflegestellen herausgegeben. Diese finden Sie hier: