Neuigkeit

Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen


Weil die Corona-Ampel im Landkreis München auf "Gelb" steht, gelten derzeit folgende Regelungen:
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
  • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, unter anderem auf stark frequentierten Plätzen, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschießlich Fahrstühlen von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
  • Sperrstunde um 23:00 Uhr in der Gastronomie; ab 23:00 darf an Tankstellen, von Lieferdiensten etc. kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen besteht ab 23:00 Uhr ein Alkoholverbot.

In Absprache mit den Gemeinden hat das Landratsamt festgelegt, auf welchen öffentlichen Plätzen die Maskenpflicht gilt. Eine Maske muss demnach auf acht Plätzen in sechs Gemeinden im Landkreis getragen werden, diese sind:
  • Aschheim  - Platz vor Feldkirchner Straße 2 + 4
  • Aschheim - Platz vor Erdinger Straße 12 - 14
  • Garching - Fußgängerzone
  • Garching Hochbrück - Maibaumplatz, Hohe-Brücken-Straße 27 - 29
  • Haar  - Leibstraße zwischen Wasserburger Straße und Bahnhofplatz
  • Ismaning  - Korbinianplatz
  • Kirchheim - Münchner Straße zwischen Rathaus und Heimstettner Straße, Heimstettner Straße zwischen Münchner Straße und Kreuzstraße, Erdinger Straße vor Hausnummer 2, Merowinger Straße vor Hausnummer 1, Pfarrer-Caspar-Mayr-Platz
  • Planegg  - Maria Eich: Gelände um die Klosterkirche, Weg zwischen Kreuzwinkelstraße und Kirche, Straße „Zu Maria Eich“ zwischen Kreuzwinkelstraße und dem Ende des Kirchengrundstücks

Die aktuell gültigen Regelungen und Informationen zum Corona-Virus finden Sie auf der Informationsseite des Landratsamtes.