Neuigkeit

Grundsätze für nachhaltige Beschaffung


Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat sich Grundsätze zur nachhaltigen Beschaffung gegeben. Ziel dieser vom Gemeinderat beschlossenen Beschaffungsrichtlinien ist es, bevorzugt solche Produkte und Leistungen zu beschaffen bzw. zu vergeben, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Aufrüstbarkeit und Verwertbarkeit auszeichnen. Außerdem wird darauf geachtet, dass die Produkte im Vergleich zu anderen Erzeugnissen weniger Verpackung (bzw. Mehrweg- oder umweltfreundliche Verpackungen) aufweisen, zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen und aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt worden sind. Diese Produkteigenschaften sind nicht nur umweltgerecht, sondern führen in der Langzeitperspektive meist auch zu Kosteneinsparungen.

Die Beschaffungsrichtlinien werden in vier Phasen umgesetzt. In der ersten Phase überprüft die Gemeinde die Beschaffung in den Bereichen Papier und Druckaufträge, Büroartikel, Hygiene- und Reinigungsprodukte sowie Reinigungsdienstleistungen sowie bei der Verpflegung für Veranstaltungen und Besprechungen und stellt diese wo nötig auf nachhaltige Kriterien um. Die zweite Phase wird sich u.a. mit Büromöbeln, Kraftfahrzeugen und der Grünpflege befassen, in Phase drei ist u.a. vorgesehen die Beschaffung von elektrischen Geräten sowie der IT-Ausstattung zu prüfen. In Phase 4 soll schließlich die Beschaffung für Energielieferverträge und Baudienstleistungen nach Nachhaltigkeitskriterien gestaltet werden.

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