Amtliche Bekanntmachung

Nicht abgeholte Fundsachen


Bei der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn befinden sich seit längerer Zeit Fundsachen, für die bislang keine empfangsberechtigte Person festgestellt werden konnte. Teilweise sind bei diesen Altbeständen keine vollständigen Angaben zu den Findern mehr vorhanden.

Personen, die Rechte an einer dieser Fundsachen geltend machen, werden aufgefordert, sich spätestens bis 06.12.2026 beim Fundamt der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu melden.

Eine Liste der betreffenden Fundsachen sowie weitere Informationen finden Sie in der Amtlichen Bekanntmachung: