Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten beantragen

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Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kintertagesstätte nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.04.2024. aktualisiert.