Unternehmen können sich in sämtlichen Fragestellungen an unsere Wirtschaftsförderung wenden. Diese übernimmt die Funktion des Lotsen durch die Verwaltung.
Investoren und auswärtige Unternehmen unterstützt unsere Wirtschaftsförderung mit einem breiten Serviceangebot:
- bei der Suche nach Gewerbeflächen
- bei allgemeinen Fragen zum Standort
- bei der Vernetzung mit Akteuren vor Ort
- bei Fragen zur Existenzgründung
- bei der Fördermittelakquise
Unser Service für Sie
- Ansiedlungsservice
- individuelle Beratung und Betreuung in Wirtschafts- und Verwaltungsfragen
- Vermittlung kommunaler und privater Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien
- Gewerbeflächenvorsorge
- Bereitstellung aktueller Standort- und Marktinformationen
- Vermittlung von Ansprechpartner*innen bei Existenzgründung, Fördermittelbedarf und Unternehmensnachfolge
Höhenkirchen-Siegertsbrunn betreibt eine aktive Wirtschaftsförderung mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Höhenkirchen-Siegertsbrunn zukunftsfähig zu entwickeln, neue Unternehmen zu gewinnen, den Unternehmensbestand zu unterstützen und so für neue Arbeitsplätze am Standort zu sorgen. Unsere Wirtschaftsförderung versteht sich als serviceorientierte Dienstleisterin für Unternehmen und als Partnerin im Netzwerk aller Akteure.
Unsere Wirtschaftsförderung informiert
Aktuelle Informationen
Der Newsletter der Wirtschaftsförderung im Landkreis München infomiert zu aktuellen Themen, Projekten, Aktivitäten, Veranstaltungen und Fördermöglichkeiten.
Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbständige
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich weltweit stark ausgebreitet. Das wirft viele Fragen für Unternehmen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf.
Alle relevanten Informationen finden Sie fortlaufend aktualisiert auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Alle relevanten Informationen finden Sie fortlaufend aktualisiert auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Hier finden Sie alle Infos zur Überbrückungshilfe.
Wenn Sie Freiberufler*in, Solo-Selbständige*r oder Kleinunternehmer*in sind und Ihre finanzielle Situation sich drastisch durch die Corona-Krise verschlechtert hat, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit Hilfe beantragen.
Hier finden Sie Informationen zum Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstler*innen.
Hier finden Sie Informationen zum Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstler*innen.
Nach dem infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht für Arbeitnehmer*innen, für die vom Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet worden ist und die nicht krankgeschrieben sind, grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitgebers auf Verdienstausfall. Analog gilt das auch für Selbstständige und Heimarbeiter*innen. Die Abwicklung erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Hier finden Sie das Antragsformular.
- Weitere Informationen durch die IHK
- Weitere Informationen durch die HWK
Der Landkreis München unterstützt Gastronomen, Kulturschaffende, Vereine, Veranstalter, Unternehmen und kommunale Einrichtungen bei der Erfüllung der Corona-Auflagen. Hier finden Sie Informationen zur Kontaktdatenregistrierung mit Darfichrein.
Wichtige Links
- Bayern hilft seinen Händlern
- Bayern International
- Nexxt Change Unternehmensbörse
- Bayern Innovativ
- Unternehmerbündnis DIE KLIMANEUTRALEN
- Förderung für Digitalisierungsprojekte REACT-EU
- #GemeinsamDigital - Initiative von DIHK und Industrie- und Handelskammern
- Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW
- Zukunftszentrum Süd