Der Haushaltplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft jeder Kommune; er muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Der Gemeinderat der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat den Haushaltsplan 2026 in seiner Sitzung am 26.02.2026 als Satzung beschlossen, die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde im Juni 2026 erteilt.
Volumen des Haushalts 2026
- Verwaltungshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben: 35.111.174 € - Vermögenshaushalt
Einnahmen und Ausgaben: 22.502.910 € - Gesamtvolumen: 57.614.084 €
Zuführung zum/vom Vermögenshaushalt
Die „umgekehrte“ Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt beträgt: 1.251.822 €.
Die Tilgungshöhe ist 1.749.000 €.
Kreditaufnahme
Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 7.004.101 € vorgesehen. Der Rest des Kreditbedarfes in Höhe von 44.198 € wird aus den Kreditermächtigungen der Vorjahre gedeckt. Gesamtkreditbedarf somit 7.048.299 €
Hebesätze für die Realsteuern
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B betragen: 310 %.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt: 330 %.
Finanzplanung
Der Finanzplan ist dem Haushalt 2026 als Anlage beigefügt. Die wichtigsten Ansätze der Finanzplanung können dem Investitionsprogramm und dem Vorbericht entnommen werden.