Musikförderung

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat in den vergangenen Jahren die musikalische Ausbildung von Kindern finanziell gefördert. Der erhebliche Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen hat im Haushaltsjahr 2026 zu einer angespannten finanziellen Situation geführt. Aufgrund der daraus resultierenden Haushaltssperre stehen die finanziellen Handlungsmöglichkeiten unserer Kommune derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies wirkt sich auch auf die Musikförderung aus. Laut Beschluss des Haupt-, Sozial-, Werk- und Finanzausschusses vom 01.10.2026 kann die Musikförderung für das Schuljahr 2025/2026 nicht mehr übernommen bzw. ausgezahlt werden.

Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Förderung wieder möglich sein wird, entscheidet der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2027. Anträge für das Schuljahr 2026/27 können weiterhin eingereicht werden, über das weitere Vorgehen informieren wir, sobald darüber entschieden wurde.

Sollte die Musikförderung fortgesetzt werden, kann Ihr Kind an einem der beiden Programme teilnehmen:

  • Musikförderung: Als freiwillige Leistung unterstützt die Gemeinde den Musikunterricht für Kinder beziehungsweise Schüler*innen im Alter von 4 bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Dabei können bis zu 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr bezuschusst werden, die über eine Musikschule oder eine Musiklehrkraft erbracht werden (keine musikalische Früherziehung). Der Förderbetrag errechnet sich für jedes Kind individuell aus verschiedenen Faktoren.
  • JeKi-Projekt: „Jedem Kind sein Instrument“, kurz JeKi, ist ein musikpädagogisches Programm für Grundschulen. Das Programm führt die Musikschule 3Klang gemeinsam mit der Erich Kästner-Schule durch. Im ersten Schuljahr lernen die Kinder eine Vielzahl von Instrumenten kennen; ab dem 2. Schuljahr erhalten die Schüler*innen Instrumentalunterricht auf Leihinstrumenten und in Kleingruppen. Der Unterricht wird als freiwillige Leistung von der Gemeinde bezuschusst, auch hier ist die Förderung auf maximal 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr und Kind begrenzt.

Abgabetermin für den Förderantrag
für das Schuljahr 2026/2027
ist der 15.12.2026

Bitte senden Sie die Anträge per Post an Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Gemeindekasse, Rosenheimer Straße 26, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn oder per E-Mail an kasse(at)hksbr.de

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