Musikförderung

Die musikalische Ausbildung von Kindern wird von der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Rahmen von zwei Programmen gefördert.

Musikförderung

Die Gemeinde unterstützt den Musikunterricht für Kinder beziehungsweise Schüler*innen im Alter von 4 bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Dabei können bis zu 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr bezuschusst werden, die über eine Musikschule oder eine Musiklehrkraft erbracht werden (keine musikalische Früherziehung). Der Förderbetrag errechnet sich für jedes Kind individuell aus verschiedenen Faktoren und liegt in der Regel zwischen 4 und 8 Euro pro Musikstunde.

JeKi-Projekt

„Jedem Kind sein Instrument“, kurz JeKi, ist ein von der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn gefördertes musikpädagogisches Programm für Grundschulen. Das Programm führt die Musikschule 3Klang gemeinsam mit der Sigoho-Marchwart-Grundschule und der Erich Kästner-Schule durch. Im ersten Schuljahr lernen die Kinder eine Vielzahl von Instrumenten kennen; ab dem 2. Schuljahr erhalten die Schüler*innen Instrumentalunterricht auf Leihinstrumenten und in Kleingruppen. Der Unterricht wird von der Gemeinde bezuschusst, auch hier ist die Förderung auf maximal 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr und Kind begrenzt.

Termine für die Teilnahme an der Musikförderung

Ihr Kind kann nur an einem der beiden Programme teilnehmen. Für beide Programme gilt: Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Gemeinde ein entsprechender Antrag vorliegt.

Abgabetermin für den Förderantrag
für das Schuljahr 2023/2024
ist der 15.12.2023

Hatten Sie für das ablaufende Schuljahr einen Förderantrag gestellt? Dann reichen Sie bitte die Jahresrechnungen im Rathaus ein. Bitte denken Sie daran:

Abgabetermin für die Jahresrechnungen
des Schuljahres 2022/2023
ist der 30.09.2023

Zu spät eingereichte Jahresrechnungen oder Jahresrechnungen ohne Förderantrag werden nicht berücksichtigt.